AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch das Weingut Juros , Rust  (im Folgenden "Weingut Juros" genannt) mit Geschäftsadresse in 7071 Rust ( Österreich ) , Mittergasse 6
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Weingut Juros jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Fassung.
Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, das Weingut Juros hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich zugestimmt.
Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Die Bestellung des Käufers stellt ein verbindliches Anbot dar. Die Annahme des Angebots des Käufers durch das Weingut Juros erfolgt durch faktische Lieferung. Das Weingut Juros ist berechtigt, eine Bestellung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen

2. Preise und Versandkosten

Die angebotenen Preise der Waren verstehen sich als Bruttopreise in Euro und beinhalten bei Lieferungen in Österreich und nach Deutschland sämtliche gesetzlichen Steuern und Abgaben sowie allfällige Verpackungs- und Versandkosten.

Alle im Internet-Onlineshop angegebenen Preise sind unverbindlich, dies gilt insbesondere für Nachbestellungen. Die verbindlichen Preise werden im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt und in der vom Weingut Juros per Email abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.
Alle durch den Versand entstehenden Kosten trägt grundsätzlich der Käufer.
Lieferungen innerhalb Österreichs werden mittels DPD Paketdienst zugestellt.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken erfolgt nur an Personen über 18 Jahren.

3. Zahlung und Anzahlungen

Der Kaufpreis kann bar oder mittels Kartenzahlung bei Übergabe der Ware durch unseren Lieferanten bezahlt werden oder mittels zugesandter Rechnung. Bei Kauf auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto.
Vorkassebestellungen werden erst nach Geldeingang versandt.
Das Weingut Juros behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann das Weingut Juros:
Verzugszinsen:
a. in Höhe von 9% p.a. bei Unternehmern,
b. in Höhe von 5 % p.a. bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und
vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren.

4. Rückgabe der Ware und Rücktrittsrecht

Das Weingut Juros ist gegenüber Unternehmern bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen:
a. Die Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen.
b. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis.
c. Die Kosten für die Rücknahme sind vom Käufer zu tragen.
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können bei einem dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) unterliegenden Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
a. Die Frist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an welchem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger, Dritter Besitz an der Ware erlangt. Bei Bestellung mehrerer Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung, welche getrennt geliefert werden, oder Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger, Dritter Besitz an der letzten gelieferten Ware bzw. Teilsendung erlangt.
b. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der offenen Frist absendet.
c. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.
d. Im Falle des so erklärten Rücktritts ist die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Verkäufer zurückzustellen.
e. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung an den Verkäufer haben Verbraucher jedenfalls selbst zu tragen.
f. Dem Verkäufer ist eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.
Gemäß § 18 FAGG ist das Rücktrittsrecht insbesondere ausgeschlossen für
a. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Z 3),
b. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Z 5) und
c. alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (Z 7).

5. Bestellungen, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag

Das Weingut Juros nimmt Aufträge per E-Mail oder über den Internet-Onlineshop von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr entgegen. Bestellungen, die außerhalb der angegebenen Zeiten eingehen, werden erst am nächsten Werktag während der oben genannten Zeiten bearbeitet.
Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist das Weingut Juros berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn das Weingut Juros seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Das Weingut Juros behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch vom Weingut Juros nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den vom Weingut Juros nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. Das Weingut Juros wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Käufer vom Weingut Juros ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch das Weingut Juros im Sinne des Kaufvertrages vor.
Kann das Weingut Juros dem Käufer keinen neuen Liefertermin gemäß Punkt 5.3 anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt 5.3 genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch das Weingut Juros nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, sind sowohl das Weingut Juros als auch der Käufer berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich Fax oder E-Mail).

6. Gewährleistung, Haftungsausschluss

Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten vom Weingut Juros sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich Fax oder E-Mail) erfolgen.
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel dem Weingut Juros unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.
Das Weingut Juros erfüllt Gewährleistungsverpflichtungen nach seiner Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.
Die eintreffende Ware ist auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Transportschäden sind umgehend mitzuteilen und vom Transportunternehmen zu bestätigen, widrigenfalls diesbezügliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche verfallen.
Geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design, sowie altersgemäße Veränderungen von Geschmack, Farbe und Verpackung stellen weder zur Gewährleistung berechtigende Mängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
Das Weingut Juros haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Warenübernahme.
Die Punkte 2. - 4. und 8. gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gegenüber diesen kommen die zwingenden Bestimmungen des Gewährleitungsrechtes zur Anwendung.
Die Haftung des Weingut Juros für Schäden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen. In diesem Sinne ausgeschlossen ist insbesondere der Ersatz für Folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung. Eine Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehende Bestimmung nicht beschränkt.

7. Sonstige Bestimmungen

Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt bzw. die restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unverändert bestehen, soweit diese nicht ungültig sind.
Erfüllungsort ist sowohl für das Weingut Juros als auch für den Käufer: die Geschäftsanschrift vom Weingut Juros , 7071 Rust ( Österreich ) , Mittergasse 6
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 7.3 nicht. Punkt 7.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse abzuwendende Recht ("Rom I") zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen.

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